Bannrechte — Bannrechte, Banngerechtigkeiten, Zwangs und Bannrechte, Nutzungsrechte (Gerechtsame), aufgrund derer die Einwohner eines Bezirks (Bannbezirk) gezwungen waren, die für den Haushalt und das wirtschaftliche Leben notwendigen Gegenstände bei… … Universal-Lexikon
Bannrechte — (lat. Jura bannaria, Rechtsw.), eine eigene Art deutschrechtlicher Zwangsgerechtigkeiten, vermöge welcher Einem die Befugniß zusteht, von den in einem gewissen Bezirk Wohnenden od. dort Angesessenen (Bannpflichtigen) zu fordern, daß sie die… … Pierer's Universal-Lexikon
Bannrechte — Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte entstanden im… … Deutsch Wikipedia
Bannrecht — Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte… … Deutsch Wikipedia
Bannrecht — (Zwangs u. Bannrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, wonach die Einwohner eines Bezirks (Bannbezirk, Bannmeile) verpflichtet sind, Bedürfnisse einer bestimmten Art nur durch den Bannberechtigten befriedigen, z. B. Getreide nur in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zunft — Zunft, Bezeichnung der frühern fachgenossenschaftlichen Verbände von zum Gewerbebetrieb berechtigten Meistern eines Gewerbes oder nahe verwandter Gewerbe zwecks Förderung ihrer gemeinsamen sozialen, politischen, wirtschaftlichen, insbes. der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… … Pierer's Universal-Lexikon
Bauer [1] — Bauer, im Gegensatze zum Städter jeder Landbewohner, der sich im Hauptberuf mit Landwirtschaft beschäftigt. Im engern Sinn ist B. nur ein solcher kleiner Landwirt, der auf eignem Grund und Boden wirtschaftet, also der Bauerngutsbesitzer im… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Adelssitz — Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ursprünglich ein Landgut, dessen Eigentümer Ritterdienste, ursprünglich persönliche Leistungen (Heerfolge), später auch Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) leistete. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia